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Wie hoch ist der Abschlag bei Zahngold?

Zahngold wird anders bewertet als Schmuck, und die Unterschiede gehen in beide Richtungen: höherer Feingehalt, dafür mehr Fremdmaterial.

Wie hoch ist der Abschlag bei Zahngold?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Für Keramik, Zahnsubstanz und Halteelemente werden meist 10 bis 30 Prozent des Bruttogewichts abgezogen. Der Feingehalt liegt dafür oft zwischen 750 und 900.

Was in einer Krone steckt

Dentallegierungen sind auf Härte, Verträglichkeit und Verarbeitbarkeit ausgelegt, nicht auf Farbe. Verbreitet sind hochgoldhaltige Legierungen zwischen 750 und 900 Tausendsteln, dazu Platin, Palladium, Silber und geringe Anteile Iridium oder Ruthenium. Es gibt aber auch goldreduzierte und goldfreie Legierungen, die optisch kaum zu unterscheiden sind. Deshalb ist bei Zahngold die Messung wichtiger als bei Schmuck: Die Spanne zwischen den Legierungstypen ist größer als bei Ringen, und eine Sichtprüfung führt regelmäßig in die Irre.

Warum abgezogen wird

Kronen und Brücken enthalten Keramikverblendungen, Kunststoff, gelegentlich Zahnreste und Halteelemente aus Stahl. All das ist kein Edelmetall und wird nicht vergütet. Üblich sind pauschale Abzüge zwischen 10 und 30 Prozent des Bruttogewichts, je nach Zustand. Eine vollverblendete Brücke liegt am oberen Ende, eine reine Gusskrone ohne Keramik am unteren. Wer die Reste vorher grob entfernt, verbessert seine Position, sollte dabei aber nichts beschädigen.

Die Beimetalle sind bares Geld

Anders als bei Schmuck lohnt sich hier die Rückgewinnung der Nebenmetalle. Palladium und Platin haben eigene Marktpreise und werden von Scheideanstalten mitvergütet. Ein Händler, der pauschal nach Goldgehalt abrechnet, lässt diesen Anteil unter den Tisch fallen. Bei einem Posten von 30 Gramm Dentallegierung kann das ein dreistelliger Betrag sein. Fragen Sie ausdrücklich, ob Palladium mitbewertet wird.

Der Weg über die Scheideanstalt

Wegen der Beimetalle und der schwankenden Zusammensetzung ist Zahngold der Fall, in dem sich die Abrechnung über eine Scheideanstalt am ehesten lohnt. Sie schmilzt ein, entnimmt eine Probe und rechnet nach tatsächlicher Analyse ab. Das dauert Tage bis Wochen und lohnt ab etwa 50 Gramm Material. Darunter ist der Händler vor Ort schneller und im Ergebnis oft nicht schlechter.

Was rechtlich zu beachten ist

Zahngold aus der eigenen Behandlung gehört dem Patienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Praxen bewahren es auf und geben es heraus. Beim Verkauf gilt dasselbe wie bei jedem Altgold: Ausweis, Ankaufbuch, ab 2.000 Euro Identifizierung. Hygienisch ist nichts zu beachten, weil eingeschmolzen wird, viele Ankäufer bitten aber um gereinigte Abgabe.

Eine realistische Beispielrechnung

20 Gramm Zahngold brutto, 20 Prozent Abzug für Keramik, ergibt 16 Gramm Legierung. Bei 800 Tausendsteln sind das 12,8 Gramm Feingold, bei 77,40 Euro je Gramm also rund 991 Euro Materialwert. Bei einem Auszahlungssatz von 92 Prozent bleiben rund 911 Euro, plus die Vergütung für Palladium. Wer diese Kette einmal durchrechnet, erkennt sofort, ob ein Angebot von 400 Euro für dieselbe Menge seriös sein kann. Ein Hinweis zur Menge, der oft überrascht: Eine einzelne Krone wiegt zwischen 1 und 2 Gramm brutto. Was über Jahre in der Schublade zusammenkommt, sind selten mehr als 10 bis 15 Gramm, also ein Materialwert im niedrigen dreistelligen Bereich. Das lohnt den Gang zum Ankäufer, aber nicht den Versand an eine Scheideanstalt mit Mindestmenge. Sammeln Sie deshalb, bis sich eine Menge ergibt, oder geben Sie beim nächsten Altgoldverkauf einfach alles zusammen ab, dann fällt das Zahngold als eigene Position mit eigenem Feingehalt auf dem Beleg auf.

Quellen
  1. Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (Gesetze im Internet)
  2. LBMA Good Delivery, London Bullion Market Association
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.