de.gmbhGoldhandel
Goldhandel · Preis & Steuer

Wie wird geerbtes Gold steuerlich bewertet?

Bei geerbtem Gold treffen zwei Steuerarten aufeinander, und beide rechnen mit einem anderen Stichtag.

Wie wird geerbtes Gold steuerlich bewertet?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Mit dem gemeinen Wert am Todestag, also dem erzielbaren Verkaufspreis. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten 500.000 Euro.

Der Wert am Todestag

Für die Erbschaftsteuer wird das Vermögen mit dem gemeinen Wert angesetzt, also dem Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Bei Anlagegold ist das der Kurs am Todestag, bei Schmuck der realistische Verkaufspreis, nicht der frühere Kaufpreis und nicht der Neupreis. Bei Schmuck mit Sammler- oder Markenwert kann ein Gutachten sinnvoll sein, bei reinem Altgold genügt die Rechnung aus Gewicht, Feingehalt und Tageskurs.

Die Freibeträge

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern beim Erwerb von Todes wegen 100.000 Euro. In den Steuerklassen II und III, also für Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen, sind es 20.000 Euro. Die Freibeträge gelten für den gesamten Erwerb, nicht je Gegenstand, und erneuern sich nach 10 Jahren. Bei einem üblichen Schmucknachlass wird die Grenze selten erreicht, bei größeren Goldbeständen dagegen schnell.

Hausrat und die zweite Grenze

Für Hausrat gibt es in Steuerklasse I einen zusätzlichen Freibetrag von 41.000 Euro, für andere bewegliche körperliche Gegenstände 12.000 Euro. Edelmetalle, Edelsteine, Perlen und Münzen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Geerbte Goldmünzen fallen also nicht unter diesen zusätzlichen Freibetrag, geerbtes Besteck aus Silber je nach Einordnung schon. Diese Abgrenzung wird häufig übersehen und führt zu falschen Erwartungen bei der Erklärung.

Die zweite Steuer beim Verkauf

Für die Einkommensteuer tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Die Haltedauer des Erblassers wird angerechnet. Hat er das Gold vor 5 Jahren gekauft, ist die Frist von 1 Jahr längst abgelaufen, und der Erbe verkauft steuerfrei. Hat er es 3 Monate vor seinem Tod gekauft, läuft die Frist weiter, und ein Verkauf innerhalb der restlichen 9 Monate ist steuerpflichtig. Für die Berechnung des Gewinns gelten die Anschaffungskosten des Erblassers, nicht der Wert am Todestag.

Was Sie zusammentragen sollten

Kaufbelege des Erblassers sind für die Einkommensteuer entscheidend und liegen selten vollständig vor. Suchen Sie in Bankunterlagen nach Abbuchungen an Edelmetallhändler und in Schließfachverzeichnissen nach Zugangsdaten. Für die Erbschaftsteuer genügt eine nachvollzieh bare Bewertung zum Todestag, die Sie selbst erstellen können: Gewicht, Feingehalt, Kurs des Tages, Quelle des Kurses. Ein Ankaufangebot eines Händlers vom selben Zeitraum ist ein brauchbarer Beleg, ein Katalogpreis dagegen nicht. Ein Rat zum Ablauf: Fotografieren Sie den Bestand vollständig, bevor Sie etwas verteilen oder verkaufen, und wiegen Sie jedes Stück einzeln. Sobald der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt ist, lässt sich der Wert am Todestag kaum noch rekonstruieren, und genau danach fragt das Finanzamt. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erwerbs anzuzeigen, die eigentliche Steuererklärung folgt auf Aufforderung. Wer den Bestand vorher dokumentiert hat, erledigt beides in einer Stunde. Wer es versäumt, streitet später über Schätzungen.

Quellen
  1. § 12 ErbStG, Bewertung (Gesetze im Internet)
  2. § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.