de.gmbhGoldhandel
Goldhandel · Preis & Steuer

Wie hoch ist die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte?

Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag entscheidet über mehrere hundert Euro, und er wird regelmäßig verwechselt.

Wie hoch ist die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Seit 2024 liegt sie bei 1.000 Euro Gesamtgewinn im Kalenderjahr. Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Der Betrag und sein Stichtag

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Gewinn weniger als 1.000 Euro beträgt. Bis einschließlich 2023 lag die Grenze bei 600 Euro, mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie ab dem Veranlagungszeitraum 2024 angehoben. Maßgeblich ist das Jahr der Veräußerung, nicht das des Kaufs. Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Grenze jedem Partner einzeln zu, sofern jeder für sich Veräußerungsgeschäfte getätigt hat.

Freigrenze heißt alles oder nichts

Bleibt der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro, bleibt er vollständig steuerfrei. Erreicht er 1.000 Euro, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Bei einem Gewinn von 999 Euro zahlen Sie nichts, bei 1.001 Euro versteuern Sie 1.001 Euro. Ein Freibetrag würde dagegen immer die ersten 1.000 Euro freistellen. Diese Schwelle macht es bei Beträgen knapp über der Grenze rechnerisch attraktiv, einen Teilverkauf ins Folgejahr zu verschieben, sofern das Kursrisiko dafür tragbar ist.

Alle Geschäfte zählen zusammen

Die Grenze gilt nicht je Geschäft und nicht je Wirtschaftsgut, sondern für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres. Dazu gehören neben Edelmetall auch Kryptowährungen, Kunst, Oldtimer und Grundstücke innerhalb ihrer Fristen. Wer im selben Jahr 400 Euro Gewinn mit Gold und 700 Euro mit einer Kryptowährung erzielt, liegt bei 1.100 Euro und damit über der Grenze. Verluste aus derselben Einkunftsart mindern den Gesamtgewinn und können vor- oder zurückgetragen werden, aber nur innerhalb dieser Einkunftsart.

Was in die Berechnung gehört

Gewinn ist der Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten. Zu den Werbungskosten zählen Versandkosten, Versicherung des Transports, Prüf- und Scheidekosten, soweit sie Ihnen berechnet wurden, und Gebühren des Handelsplatzes. Lagerkosten eines Schließfachs sind strittig und werden von der Finanzverwaltung regelmäßig nicht anerkannt, wenn das Fach auch privaten Zwecken dient. Ohne Belege lässt sich nichts davon abziehen.

Erklärungspflicht trotz Steuerfreiheit

Liegt der Gewinn unter der Grenze, entsteht keine Steuer. Eine Angabe in der Steuererklärung ist trotzdem sinnvoll, wenn das Finanzamt von den Geschäften erfahren könnte, etwa über Kontrollmitteilungen bei größeren Barauszahlungen. Wer einen steuerfreien Verkauf nach mehr als 1 Jahr tätigt, muss ihn nicht erklären. Wer innerhalb der Frist verkauft, muss ihn erklären, auch wenn er unter der Freigrenze bleibt, weil erst die Summe aller Geschäfte die Grenze bestimmt und das Finanzamt diese Summe nachvollziehen können muss. Ein letzter Punkt zur Planung: Die Freigrenze erneuert sich jedes Kalenderjahr, sie lässt sich also nicht ansparen und nicht vortragen. Wer einen größeren Bestand innerhalb der Jahresfrist auflösen muss, kann den Verkauf über zwei Jahreswechsel strecken und so zweimal unter 1.000 Euro bleiben. Das lohnt sich nur bei kleinen Gewinnen, denn das Kursrisiko über mehrere Monate ist bei einem Metall mit Tagesschwankungen von 1 bis 2 Prozent schnell größer als die gesparte Steuer. Rechnen Sie beides gegeneinander, statt nur auf die Grenze zu schauen.

Quellen
  1. § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.