Wie wird Gold im Betriebsvermögen besteuert?
Wer Gold über die Firma kauft, verliert die Steuerfreiheit nach einem Jahr. Das ist der wichtigste Unterschied, und er wird regelmäßig übersehen.
Bild: KI-erzeugtJeder Gewinn ist steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Die Frist von 1 Jahr gilt nur im Privatvermögen, Betriebsvermögen kennt keine Spekulationsfrist.
Keine Spekulationsfrist im Betrieb
Die Steuerfreiheit nach mehr als 1 Jahr Haltedauer gilt für private Veräußerungsgeschäfte. Im Betriebsvermögen gibt es diese Regel nicht. Jeder Veräußerungsgewinn erhöht den Gewinn des Unternehmens und unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, bei Gewerbebetrieben zusätzlich der Gewerbesteuer. Ein Barren, der 15 Jahre im Tresor der GmbH lag, wird beim Verkauf voll versteuert.
Wie bewertet wird
Gold im Betriebsvermögen ist Umlauf- oder Anlagevermögen, je nach Zweckbestimmung. Bewertet wird zu Anschaffungskosten. Eine planmäßige Abschreibung gibt es nicht, weil Gold sich nicht abnutzt. Fällt der Kurs dauerhaft unter die Anschaffungskosten, ist eine Teilwertabschreibung möglich, steigt er später wieder, besteht Wertaufholungspflicht bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Stille Reserven bleiben also unversteuert, bis verkauft wird.
Die Entnahme ist ein Verkauf
Wer den Barren aus dem Betrieb ins Privatvermögen übernimmt, entnimmt ihn. Die Entnahme wird mit dem Teilwert angesetzt, also praktisch mit dem Marktwert am Tag der Entnahme. Die Differenz zu den Anschaffungskosten ist Gewinn und wird versteuert. Ab diesem Zeitpunkt läuft im Privatvermögen eine neue Frist von 1 Jahr, und ein späterer Verkauf kann steuerfrei sein. Der Weg funktioniert also, kostet aber einmal Steuer auf die aufgelaufene Wertsteigerung.
Die Umsatzsteuerseite
Der Kauf von Anlagegold ist steuerfrei, ein Vorsteuerabzug entfällt damit von vornherein. Beim Weiterverkauf durch das Unternehmen greift dieselbe Befreiung, sofern es sich weiterhin um Anlagegold handelt. Bei Schmuck oder Zahngold sieht es anders aus, dort fällt Umsatzsteuer an und ein Vorsteuerabzug ist beim Erwerb vom Unternehmer möglich.
Wann sich der betriebliche Weg trotzdem lohnt
Sinnvoll ist er, wenn ohnehin betriebliche Liquidität geparkt werden soll und die Alternative ein niedrig verzinstes Konto ist. Die fehlende Spekulationsfrist wiegt dann leichter als die Verzinsung. Bei einer Kapitalgesellschaft kommt hinzu, dass Gewinne mit rund 30 Prozent belastet werden, während der private Spitzensteuersatz höher liegen kann. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, die Rechnung hängt an der Rechtsform.
Was Sie dokumentieren müssen
Anschaffungsbelege, Lagerort, Inventurnachweis und die Zuordnung zum Betriebsvermögen. Gold im Firmentresor ohne Beleg und ohne Inventareintrag ist ein Prüfungsrisiko, weil die Finanzverwaltung im Zweifel eine verdeckte Gewinnausschüttung annimmt. Und die Belege sind 10 Jahre aufzubewahren, wie jeder andere Buchungsbeleg auch. Ein praktischer Punkt zum Schluss: Trennen Sie betriebliche und private Bestände räumlich und in der Dokumentation. Zwei Barren derselben Prägung im selben Tresor, einer privat, einer betrieblich, sind bei einer Prüfung nicht auseinanderzuhalten, und die Beweislast liegt bei Ihnen. Getrennte Fächer, getrennte Rechnungen und ein Inventar mit Seriennummern lösen das ohne Aufwand. Bei einem Bestand von 50.000 Euro entscheidet diese Ordnung darüber, ob ein Verkauf nach 3 Jahren steuerfrei ist oder mit rund 30 Prozent belastet wird. Lassen Sie die Zuordnung im Zweifel vom Steuerberater schriftlich festhalten, bevor der erste Barren gekauft wird, nicht erst bei der Betriebsprüfung 5 Jahre später. Wer erst nach dem Kauf klärt, hat im schlechtesten Fall drei offene Punkte gleichzeitig: die Zuordnung, die Bewertung und die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Alle drei lassen sich vorher mit einem Aktenvermerk erledigen.
- § 4 EStG, Gewinnbegriff im Allgemeinen (Gesetze im Internet)
- § 6 EStG, Bewertung (Gesetze im Internet)
- § 253 HGB, Zugangs- und Folgebewertung (Gesetze im Internet)