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Goldhandel · Recht & Pflicht

Ab welchem Alter darf man Gold verkaufen?

Der Fall kommt öfter vor, als man denkt: Ein Jugendlicher bringt geerbten Schmuck zum Ankauf. Ob das Geschäft hält, entscheidet das Alter.

Ab welchem Alter darf man Gold verkaufen?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Voll wirksam erst ab 18 Jahren. Zwischen 7 und 17 braucht das Geschäft die Zustimmung der Eltern, unter 7 Jahren ist es von vornherein nichtig.

Die drei Stufen

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig, ihre Erklärungen sind nichtig. Zwischen 7 und 17 Jahren besteht beschränkte Geschäftsfähigkeit: Willenserklärungen, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, brauchen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Ein Verkauf ist nicht lediglich vorteilhaft, weil der Jugendliche eine Sache weggibt. Ab 18 Jahren ist jeder voll geschäftsfähig und kann ohne Zustimmung verkaufen.

Der Taschengeldparagraf hilft hier nicht

Häufig wird eingewandt, ein Minderjähriger dürfe doch mit seinem Taschengeld kaufen. Das stimmt, aber die Regel gilt für die Verwendung überlassener Mittel, also fürs Kaufen, nicht fürs Verkaufen eigener Wertsachen. Beim Ankauf durch einen Händler liegt der Fall umgekehrt: Der Jugendliche gibt eine Sache hin und erhält Geld. Ohne Zustimmung ist das Geschäft schwebend unwirksam, und die Eltern können es nachträglich genehmigen oder verweigern.

Was passiert, wenn die Zustimmung fehlt

Verweigern die Eltern, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Beide Seiten geben zurück, was sie bekommen haben: Der Händler die Ware, der Jugendliche das Geld. Praktisch wird das schwierig, wenn das Gold bereits eingeschmolzen ist. Dann schuldet der Händler Wertersatz, und der bemisst sich nach dem Materialwert am Tag der Rückabwicklung, nicht nach dem gezahlten Preis. Bei steigendem Kurs zahlt er also drauf.

Wie Händler das absichern

Seriöse Ankäufer verlangen bei erkennbar jungen Kunden den Ausweis und bei Minderjährigen die schriftliche Einwilligung eines Elternteils, oft mit Kopie von dessen Ausweis. Manche kaufen von Minderjährigen grundsätzlich nicht an, weil das Risiko in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Für den Jugendlichen heißt das: Ein Elternteil sollte mitkommen, dann ist der Vorgang in fünf Minuten erledigt.

Der Sonderfall geerbtes Gold

Erbt ein Minderjähriger Edelmetall, verwalten die Eltern das Vermögen. Für bestimmte Geschäfte brauchen sie zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts, etwa bei Grundstücken oder bei der Verfügung über das Vermögen im Ganzen. Ein einzelner Ring fällt nicht darunter, ein vollständiger Nachlass aus Edelmetall kann es. Im Zweifel lohnt vor dem Verkauf ein Anruf beim Familiengericht, denn eine fehlende Genehmigung macht das Geschäft unwirksam, und zwar auch Jahre später, wenn das Kind volljährig geworden ist und die Sache selbst aufgreift. Ein Blick auf die Praxis rundet das ab. Viele Ankäufer setzen eine feste Altersgrenze von 18 Jahren und kaufen darunter grundsätzlich nicht an, unabhängig von jeder Einwilligung. Das ist zulässig, weil niemand zum Vertragsschluss verpflichtet ist. Erkundigen Sie sich deshalb vorher telefonisch, statt mit einem 16-Jährigen und einem Karton Schmuck vor verschlossener Tür zu stehen. Und rechnen Sie damit, dass bei einem Posten über 2.000 Euro zusätzlich die geldwäscherechtliche Identifizierung greift, die sich auf den Verkäufer bezieht, also auf das Kind, und auf die Eltern als wirtschaftlich Berechtigte. Ein Anruf spart im Zweifel zwei Wege.