Was unterscheidet Tresorgold von Depotgold?
Beide Begriffe klingen nach demselben sicheren Ort. Der Unterschied liegt nicht im Tresor, sondern in der Frage, was genau Ihnen gehört.
Bild: KI-erzeugtTresorgold liegt als bestimmtes Stück für Sie einzeln verwahrt. Depotgold ist Anteil an einem Sammelbestand, den Sie nicht als eigenes Stück herausverlangen können.
Einzelverwahrung
Bei der Einzelverwahrung liegt ein bestimmter Barren mit Nummer für Sie getrennt von anderen Beständen. Sie bleiben Eigentümer, der Verwahrer hat nur Besitz. Bei einer Insolvenz können Sie das Stück aussondern, es fällt nicht in die Masse. Dafür zahlen Sie mehr, weil der Verwahrer Platz und Verwaltung je Kunde vorhält. Übliche Entgelte liegen bei 0,5 bis 1 Prozent des Werts im Jahr.
Sammelverwahrung
Bei der Sammelverwahrung liegt Ihr Gold ununterscheidbar mit dem anderer Kunden zusammen. Sie erwerben Miteigentum nach Bruchteilen an diesem Bestand. Das ist günstiger, oft 0,3 bis 0,6 Prozent im Jahr, und Sie können bei Auslieferung nicht denselben Barren verlangen, sondern nur Gold gleicher Art und Güte. Solange der Bestand physisch vorhanden ist, ist auch das insolvenzfest.
Der gefährliche dritte Fall
Manche Anbieter verkaufen weder Einzel- noch Sammelverwahrung, sondern eine bloße Forderung auf Lieferung. Dann steht hinter Ihrem Anspruch möglicherweise gar kein Metall, sondern eine Absicherung über Derivate. Erkennbar ist das an Formulierungen wie Lieferanspruch, Goldkonto oder Guthaben in Gramm, ohne dass von Eigentum die Rede ist. Bei einer Insolvenz sind Sie dann einfacher Gläubiger.
Woran Sie es im Vertrag erkennen
Suchen Sie nach den Wörtern Eigentum, Miteigentum, Aussonderung und Bestandsnachweis. Fragen Sie nach dem Lagerort, nach dem Namen des Verwahrers und danach, ob und wie oft ein unabhängiger Prüfer den Bestand zählt. Ein jährliches Testat einer Wirtschaftsprüfung ist der übliche Standard. Fehlt es, fehlt der Beleg, dass das Gold existiert.
Zoll- und Auslandslager
Beliebt sind Lager in der Schweiz, oft in Zollfreilagern. Sie sind steuerlich unproblematisch, solange das Gold nicht eingeführt wird, verlagern aber die Durchsetzung Ihrer Rechte ins Ausland. Im Streitfall gilt möglicherweise Schweizer Recht, und die Kosten einer Rechtsverfolgung steigen deutlich. Für einen Bestand von 20.000 Euro ist das ein schlechter Tausch gegen 0,2 Prozentpunkte Lagerkosten.
Was daraus folgt
Für kleinere Bestände bis etwa 50.000 Euro ist das eigene Bankschließfach für 90 Euro im Jahr meist die einfachste und billigste Lösung, und die Eigentumsfrage stellt sich gar nicht. Für größere Bestände lohnt professionelle Verwahrung, dann aber mit Einzelverwahrung, Bestandsnachweis und deutschem Recht. Und in jedem Fall gehört ein eigenes Verzeichnis dazu, denn ohne den Nachweis, was Ihnen gehört, hilft die beste Rechtsform nichts. Zur Größenordnung der Entgelte: Bei 100.000 Euro Bestand kostet Einzelverwahrung mit 0,8 Prozent rund 800 Euro im Jahr, Sammelverwahrung mit 0,45 Prozent rund 450 Euro. Über 10 Jahre sind das 8.000 gegenüber 4.500 Euro. Die Differenz von 3.500 Euro ist der Preis dafür, im Insolvenzfall ein bestimmtes Stück herausverlangen zu können statt einer Quote. Ob das lohnt, hängt allein davon ab, wie sehr Sie dem Verwahrer trauen. Ein jährliches Prüftestat und ein Lagerort in Deutschland senken dieses Risiko spürbar. Fragen Sie nach dem Namen der prüfenden Gesellschaft und nach dem Datum des letzten Testats, denn beides steht selten im Prospekt und ist auf Nachfrage immer zu bekommen.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)