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Goldhandel · Unterschiede

Was unterscheidet Anlagegold von Schmuckgold?

Der Unterschied klingt nach Geschmacksfrage, ist aber eine steuerrechtliche Definition mit handfesten Folgen für den Preis.

Was unterscheidet Anlagegold von Schmuckgold?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Anlagegold ist steuerlich definiert: Barren ab 995 Tausendsteln und bestimmte Münzen. Es ist umsatzsteuerfrei. Schmuckgold ist Ware und wird mit 19 Prozent besteuert.

Die gesetzliche Abgrenzung

Als Anlagegold gilt Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln. Dazu kommen Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln haben, nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um höchstens 80 Prozent übersteigt. Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Maple Leaf und Britannia erfüllen das. Das Finanzministerium veröffentlicht jährlich eine Liste der Münzen, die als Anlagegold gelten.

Die Folge für den Preis

Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit. Ein Barren zu 1 Unze kostet deshalb den Metallwert plus einen Aufschlag des Händlers, der je nach Stückelung zwischen 2 und 8 Prozent liegt. Bei Schmuck kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu, dazu die Arbeitszeit des Goldschmieds, Design und Handelsspanne. Ein Ring für 1.000 Euro enthält häufig Feingold für 250 bis 400 Euro. Wer ihn am nächsten Tag verkauft, bekommt den Metallwert abzüglich Ankaufspanne, also einen Bruchteil. Bei einem Barren ist die Differenz zwischen Kauf und Verkauf dagegen eine Frage von wenigen Prozent.

Silber ist der Gegentest

Die Steuerbefreiung gilt ausdrücklich nur für Gold. Silberbarren unterliegen dem vollen Steuersatz, Silbermünzen werden von vielen Händlern differenzbesteuert, sodass die Steuer nur auf die Handelsspanne anfällt und im Preis kaum sichtbar wird. Genau daran erkennt man, dass die Befreiung eine politische Entscheidung für Gold als Wertaufbewahrungsmittel ist und keine allgemeine Regel für Edelmetall.

Was das für die Entscheidung heißt

Wer Wert speichern will, kauft Anlagegold. Wer Schmuck kaufen will, sollte ihn nicht als Geldanlage rechnen. Die Mischform, also schwerer Goldschmuck ohne Design mit hoher Feinheit, löst das Problem nicht: Sie bezahlt trotzdem Umsatzsteuer und bekommt beim Verkauf trotzdem nur den Altgoldpreis. Der einzige Schmuck, der seinen Preis im Wiederverkauf hält, ist der mit Sammler- oder Markenwert, und dort entscheidet nicht das Metall, sondern die Nachfrage.

Der Grenzfall: Barren als Anhänger

Zwischen beiden Welten sitzt der Barrenanhänger, also ein kleiner Goldbarren, der in eine Fassung eingesetzt und an einer Kette getragen wird. Solange der Barren die Anforderungen an Anlagegold erfüllt und getrennt gehandelt wird, bleibt er Anlagegold. Ist er fest gefasst und wird als Schmuckstück verkauft, ist er Ware und trägt Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, was tatsächlich geliefert wird, nicht auf die Bezeichnung in der Rechnung. Für Sie hat das eine praktische Folge: Ein gefasster Barren lässt sich nicht zum Barrenpreis weiterverkaufen, solange die Fassung dran ist. Wer den Anhänger als Wertspeicher versteht, sollte die Fassung lösbar wählen. Bei fest verlötetem Rahmen mindert schon die Entfernung den Zustand des Barrens und damit seinen Aufschlag. Ein zweiter Grenzfall sind Goldmünzen in Schmuckfassung: Die Fassung macht aus der Münze eine Ware, und die Steuerbefreiung entfällt. Wer eine gefasste Münze erbt, hält deshalb steuerlich etwas anderes in der Hand als der Erblasser beim Kauf.