Was unterscheidet Goldkauf mit Lieferung von Kauf mit Verwahrung?
Die Frage stellt sich bei jedem Kauf über einen Onlinehändler, und sie entscheidet über Kosten, Aufwand und darüber, wem Sie vertrauen müssen.
Bild: KI-erzeugtBei Lieferung haben Sie das Metall im Zugriff und tragen Transport und Lagerung selbst. Bei Verwahrung sparen Sie beides und hängen dafür an einem Vertragspartner.
Der Kauf mit Lieferung
Sie erhalten das Stück per versichertem Versand oder holen es ab. Ab diesem Moment gehört es Ihnen unstreitig, und niemand kann darüber verfügen. Sie tragen dafür das Transportrisiko bis zur Übergabe, sofern Sie Verbraucher sind, trägt es der Händler. Danach brauchen Sie einen sicheren Platz: Schließfach für rund 90 Euro im Jahr oder einen verankerten Wertschutzschrank ab etwa 400 Euro Anschaffung.
Der Kauf mit Verwahrung
Das Metall bleibt beim Händler oder in einem Hochsicherheitslager, oft in der Schweiz. Sie zahlen ein Verwahrentgelt von meist 0,3 bis 1 Prozent im Jahr und sparen sich Transport, Versicherung und Platz. Sie können in der Regel jederzeit Auslieferung verlangen, gegen Gebühr. Der Preis dafür ist eine dauerhafte Abhängigkeit von einem Vertragspartner.
Die Eigentumsfrage bleibt zentral
Auch bei Verwahrung sollte Ihnen ein bestimmtes Stück gehören oder wenigstens Miteigentum an einem konkreten Bestand. Steht im Vertrag nur ein Gewicht ohne Bezug auf Eigentum, halten Sie eine Forderung und keine Sache. Prüfen Sie außerdem, ob und wie oft ein unabhängiger Prüfer den Bestand zählt und ob es dazu ein veröffentlichtes Testat gibt.
Kosten über zehn Jahre
Bei 30.000 Euro Bestand kostet Verwahrung mit 0,6 Prozent rund 180 Euro im Jahr, über 10 Jahre also 1.800 Euro. Ein Schließfach kostet im selben Zeitraum rund 900 Euro plus die einmalige Fahrt zur Einlagerung. Bei kleineren Beständen kippt die Rechnung zugunsten der Verwahrung, weil ein Schließfach unabhängig vom Wert kostet, bei größeren zugunsten des eigenen Fachs.
Der steuerliche Gleichlauf
Für die Frist von 1 Jahr macht es keinen Unterschied, wo das Gold liegt, solange es physisches Gold in Ihrem Eigentum ist. Auch bei Lagerung im Ausland bleibt es dabei, sofern keine Einfuhr stattfindet. Wer allerdings aus dem Zollfreilager nach Deutschland liefern lässt, löst Einfuhrumsatzsteuer aus, außer es handelt sich um Anlagegold, das befreit ist.
Was die Entscheidung wirklich bestimmt
Nicht die Kosten, sondern der Zweck. Wer Gold als Absicherung gegen Systemrisiken hält, will es greifen können, und dann ist Lieferung die einzige konsequente Antwort. Wer eine Position im Portfolio hält und auf Handelbarkeit achtet, fährt mit Verwahrung bequemer. Eine Mischung ist die häufigste Lösung: ein Teil im eigenen Fach, ein Teil verwahrt. Sie kostet etwas mehr und nimmt beiden Risiken die Spitze. Ein Punkt zur Auslieferung, der erst im Ernstfall auffällt: Prüfen Sie vor dem Kauf, was eine spätere Auslieferung kostet und wie lange sie dauert. Übliche Gebühren liegen bei 1 bis 2 Prozent des Werts, dazu versicherter Versand. Manche Anbieter liefern erst ab einer Mindestmenge von 1 Unze aus, kleinere Bestände können also nur verkauft werden. Wer die Auslieferung als Notausgang einplant, sollte wissen, ob dieser Ausgang überhaupt offen steht, bevor er ihn braucht. Lassen Sie sich Gebühr und Lieferzeit vor dem Kauf schriftlich nennen, nicht auf Zuruf. Eine E-Mail mit beiden Angaben genügt als Beleg.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)