Was unterscheidet einen Goldsparplan vom direkten Goldkauf?
Der Sparplan wirkt wie eine bequemere Form desselben Geschäfts. Rechtlich ist er häufig etwas anderes, und der Unterschied zeigt sich erst im Ernstfall.
Bild: KI-erzeugtBeim Sparplan zahlen Sie monatlich und erwerben Anteile an einem Bestand. Beim Direktkauf erhalten Sie ein bestimmtes Stück mit Nummer, das Ihnen allein gehört.
Wie ein Sparplan aufgebaut ist
Sie zahlen monatlich einen festen Betrag, der Anbieter kauft dafür Gold und schreibt Ihnen einen Anteil gut. Ausgeliefert wird meist erst ab einer Mindestmenge, etwa ab 1 Gramm oder ab einer ganzen Unze. Bis dahin halten Sie einen Anspruch, keinen Barren. Ob dieser Anspruch Eigentum an einem bestimmten Stück ist, an einem Sammelbestand oder nur eine schuldrechtliche Forderung, steht in den Bedingungen und nirgends sonst.
Die entscheidende Frage im Vertrag
Steht dort eine Barren- oder Seriennummer, gehört Ihnen ein bestimmtes Stück, und es fällt bei einer Insolvenz des Anbieters nicht in die Masse. Steht dort nur ein Gewicht, halten Sie Miteigentum an einem Sammelbestand oder eine Forderung, und dann entscheidet die Ausgestaltung darüber, ob Sie aussondern können oder zur Quote bedient werden. Diese eine Zeile ist wichtiger als jede Renditeangabe im Prospekt.
Kosten im Vergleich
Sparpläne verlangen häufig einen Ausgabeaufschlag von 2 bis 5 Prozent auf jede Rate, dazu Lagerentgelte von 0,5 bis 1 Prozent im Jahr. Beim Direktkauf zahlen Sie einmal den Aufschlag von 3 bis 6 Prozent bei einer Unzenmünze und danach nur die Verwahrung, etwa 90 Euro Fachmiete im Jahr. Über 10 Jahre gerechnet liegt der Sparplan bei größeren Beträgen häufig vorn im Aufwand und hinten im Ergebnis.
Der Vorteil des Sparplans
Er zwingt zur Regelmäßigkeit und verteilt den Einstieg über viele Zeitpunkte, was das Risiko eines schlechten Kaufmoments senkt. Kleine Beträge lassen sich anlegen, ohne den hohen Aufschlag von Grammbarren zu zahlen. Für den Vermögensaufbau mit 50 Euro im Monat ist er deshalb sinnvoller als der Kauf von zwölf Grammbarren im Jahr.
Steuerlich gleich, aufsichtsrechtlich nicht
Für die Einkommensteuer gilt in beiden Fällen die Frist von 1 Jahr, sofern physisches Gold dahintersteht. Aufsichtsrechtlich kann ein Sparplan dagegen ein Finanzprodukt sein, wenn Ansprüche statt Sachen verkauft werden. Dann braucht der Anbieter eine Erlaubnis. Prüfen Sie, ob er eine hat, und wenn nicht, warum er meint, keine zu brauchen.
Was Sie vor dem Abschluss klären sollten
Auslieferungsschwelle, Auslieferungskosten, Lagerort, Versicherungsschutz, wer im Insolvenzfall was bekommt, und ob Sie jederzeit ohne Frist kündigen können. Fünf Fragen, fünf Antworten, und wenn eine davon ausweichend ausfällt, ist das die Antwort. Bei einem Direktkauf stellen sich vier dieser Fragen gar nicht erst. Eine Rechnung zum Vergleich: 100 Euro monatlich über 10 Jahre ergeben 12.000 Euro eingezahlt. Bei 3 Prozent Ausgabeaufschlag und 0,7 Prozent Lagerentgelt gehen davon rund 360 Euro Aufschlag und über die Laufzeit grob 400 Euro Lagerkosten ab. Beim Direktkauf von fünf Unzenmünzen in denselben 10 Jahren zahlen Sie rund 600 Euro Aufschlag und 900 Euro Fachmiete. Die Beträge liegen näher beieinander, als beide Lager behaupten, und die Entscheidung fällt deshalb an der Eigentumsfrage, nicht an den Kosten. Wer beides kombiniert, spart monatlich und kauft bei größeren Beträgen direkt. So bleibt die Regelmäßigkeit erhalten, ohne dass der Aufschlag auf jede einzelne Rate den gesamten Bestand belastet, und ab einer Unze lohnt der Direktkauf ohnehin fast immer.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- § 25c UStG, Besteuerung von Anlagegold (Gesetze im Internet)