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Goldhandel · Preis & Steuer

Warum wird Silber anders besteuert als Gold?

Beide Metalle gelten als Wertspeicher, steuerlich stehen sie weit auseinander. Der Grund ist eine politische Entscheidung, keine sachliche Unterscheidung.

Warum wird Silber anders besteuert als Gold?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ausdrücklich nur für Anlagegold. Silberbarren tragen 19 Prozent, Silbermünzen werden von Händlern meist differenzbesteuert.

Die Befreiung ist auf Gold zugeschnitten

Die europäische Sonderregelung für Anlagegold befreit ausschließlich Gold. Silber, Platin und Palladium fallen nicht darunter, auch nicht in Barrenform und auch nicht bei höchster Feinheit. Ein Silberbarren trägt deshalb den vollen Steuersatz von 19 Prozent. Bei einem Metallwert von 1.000 Euro zahlen Sie also 1.190 Euro, und diese 190 Euro sind beim Wiederverkauf verloren, weil eine Privatperson keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt.

Die Differenzbesteuerung als Ausweg

Bei Silbermünzen nutzen viele Händler die Differenzbesteuerung. Dabei wird die Steuer nicht auf den vollen Preis erhoben, sondern nur auf die Spanne zwischen Einkauf und Verkauf des Händlers. Im Ergebnis liegt die Belastung deutlich unter 19 Prozent und ist im Preis kaum sichtbar. Voraussetzung ist, dass der Händler die Ware selbst ohne Vorsteuerabzug erworben hat, etwa von Privatpersonen. Auf der Rechnung wird die Steuer dann nicht gesondert ausgewiesen, sondern auf die Anwendung der Sonderregelung hingewiesen.

Was das für die Rechnung bedeutet

Der Unterschied entscheidet, ab welchem Kursanstieg ein Verkauf überhaupt lohnt. Bei einem regelbesteuerten Silberbarren muss der Kurs zunächst rund 19 Prozent zulegen, dazu die Handelsspanne, bevor Sie den Einstand wieder erreichen. Bei einer differenzbesteuerten Münze sind es je nach Spanne oft nur 8 bis 12 Prozent. Bei Anlagegold liegt die Schwelle in der Regel bei 4 bis 8 Prozent. Diese drei Zahlen erklären, warum Silber als Anlage einen deutlich längeren Atem verlangt.

Die Einkommensteuer sieht beide gleich

Bei der Frage nach dem Gewinn stehen Gold und Silber gleich: Beide sind andere Wirtschaftsgüter, beide sind nach einer Haltedauer von mehr als 1 Jahr steuerfrei, für beide gilt innerhalb der Frist die Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Umsatzsteuer, also im Einstieg, nicht im Ausstieg.

Was Sie beim Kauf prüfen sollten

Fragen Sie ausdrücklich, ob differenzbesteuert oder regelbesteuert verkauft wird, und lassen Sie sich das auf der Rechnung zeigen. Bei Angeboten aus dem Ausland kommt hinzu, dass bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat Einfuhrumsatzsteuer anfällt, teils zum ermäßigten Satz für Sammlungsstücke. Ein scheinbar günstiges Angebot aus einem Drittland kann dadurch teurer werden als der Kauf beim Händler um die Ecke. Rechnen Sie deshalb immer den Endpreis frei Haus inklusive aller Abgaben, nicht den Angebotspreis. Als Faustregel: Silber lohnt als Beimischung, nicht als Ersatz für Gold, und wenn, dann in differenzbesteuerten Münzen statt in regelbesteuerten Barren. Wer 5.000 Euro in Silberbarren anlegt, zahlt darauf rund 800 Euro Umsatzsteuer, die als Erstes wieder verdient werden müssen. Bei derselben Summe in Anlagegold entfällt dieser Posten vollständig. Diese Rechnung gehört an den Anfang der Überlegung und nicht ans Ende. Lassen Sie sich die Endsumme vor dem Kauf schriftlich geben.