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Ist der Verkauf von Gold nach einem Jahr steuerfrei?

Die Regel ist einfach, die Ausnahmen sind es nicht. Entscheidend sind Haltedauer, Zuordnung zum Privatvermögen und der Nachweis, wann gekauft wurde.

Ist der Verkauf von Gold nach einem Jahr steuerfrei?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Ja. Physisches Gold im Privatvermögen ist ein anderes Wirtschaftsgut. Nach einer Haltedauer von mehr als 1 Jahr ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Die Frist und ihr Beginn

Private Veräußerungsgeschäfte mit anderen Wirtschaftsgütern sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt. Physisches Gold, also Barren und Münzen, fällt darunter. Gerechnet wird taggenau von Anschaffung zu Veräußerung, maßgeblich sind die schuldrechtlichen Verträge, nicht die Übergabe. Wer am 3. März kauft, kann ab dem 4. März des Folgejahres steuerfrei verkaufen. Die Frist verlängert sich bei Gold nicht auf 10 Jahre: Die verlängerte Frist gilt nur für Wirtschaftsgüter, aus denen in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden, und Gold wirft keine Erträge ab.

Innerhalb des Jahres

Verkaufen Sie früher, ist der Gewinn zu versteuern, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Das überrascht viele, weil Wertpapiere anders behandelt werden. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag bleibt von einem Gewinn also deutlich weniger übrig als bei einem Aktiengewinn. Der Gewinn ist die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten, vermindert um die Werbungskosten, etwa Versandkosten oder Gebühren.

Der Beleg ist der Knackpunkt

Steuerfrei ist nur, was nachweislich länger als 1 Jahr gehalten wurde. Ohne Kaufbeleg kann das Finanzamt die Haltedauer nicht anerkennen und den gesamten Erlös als Gewinn ansetzen, weil Anschaffungskosten von 0 Euro unterstellt werden. Heben Sie deshalb jede Rechnung auf, auch bei anonym möglichen Käufen unter 2.000 Euro. Bei mehreren Käufen desselben Produkts gilt für die Zuordnung die Verbrauchsfolge, die Sie plausibel darlegen: Ohne besondere Kennzeichnung wird in der Praxis das zuerst angeschaffte Stück als zuerst verkauft behandelt.

Was nicht darunterfällt

Die Steuerfreiheit gilt nur für physisches Gold im Privatvermögen. Gold im Betriebsvermögen wird als Umlauf- oder Anlagevermögen behandelt, jeder Gewinn ist steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Zertifikate und Fonds auf Gold sind Kapitalanlagen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Bei physisch hinterlegten Wertpapieren mit Lieferanspruch hat die Rechtsprechung die Behandlung wie physisches Gold in mehreren Fällen bejaht, die Ausgestaltung entscheidet. Wer darauf setzt, sollte die Bedingungen des konkreten Produkts prüfen lassen.

Silber und die anderen Metalle

Für Silber, Platin und Palladium gilt dieselbe Frist von 1 Jahr, sie sind ebenfalls andere Wirtschaftsgüter. Der Unterschied liegt nicht in der Einkommensteuer, sondern in der Umsatzsteuer: Anlagegold ist befreit, Silber nicht. Wer Silber kauft, zahlt beim Einstieg 19 Prozent oder kauft differenzbesteuert, und diese Belastung holt der Kurs erst wieder ein. Bei der Frage nach der Steuerfreiheit des Gewinns stehen beide Metalle dagegen gleich. Praktisch heißt das für die Reihenfolge beim Verkauf: Wer mehrere Posten hält, verkauft zuerst die ältesten, weil dort die Frist sicher abgelaufen ist. Wer innerhalb eines Jahres Geld braucht, prüft vorher, ob ein Verkauf über die Freigrenze hinausführt, und verschiebt im Zweifel einen Teil ins Folgejahr. Diese beiden Entscheidungen kosten nichts und sparen bei einem Gewinn von 3.000 Euro und einem Steuersatz von 42 Prozent rund 1.260 Euro. Wichtig bleibt der Beleg: Ohne ihn nützt die abgelaufene Frist nichts, weil sie sich nicht beweisen lässt.