Welche Rechte habe ich beim Goldkauf an der Haustür?
Der Ankauf an der Haustür ist ein eigener Vertragstyp mit eigenen Schutzvorschriften. Wer das weiß, hat zwei Wochen Zeit, seine Entscheidung zu überdenken.
Bild: KI-erzeugtBei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Die Ausnahme für kursabhängige Waren greift hier nicht so verlässlich wie im Fernabsatz.
Was ein Haustürgeschäft ist
Erfasst sind Verträge, die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Seiten außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden. Dazu zählen die Wohnung, der Arbeitsplatz, eine Kaffeefahrt, ein Hotel und auch der Stand auf einem Wochenmarkt, sofern der Unternehmer dort keine ständigen Geschäftsräume unterhält. Ebenfalls erfasst sind Verträge, die kurz nach einer solchen Ansprache in den Geschäftsräumen geschlossen werden.
Die Frist von 14 Tagen
Das Widerrufsrecht beginnt mit Vertragsschluss, bei Warenlieferung mit Erhalt der Ware, und läuft 14 Tage. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Gerade bei mobilen Goldankäufern fehlt die Belehrung häufig, und dann steht Ihnen der Widerruf noch lange offen.
Warum die Kurs-Ausnahme hier oft nicht greift
Beim Fernabsatz entfällt das Widerrufsrecht bei Waren, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt. Bei Haustürgeschäften gilt dieselbe Ausnahme, aber sie setzt voraus, dass der Preis tatsächlich an den Marktkurs gekoppelt ist. Beim Ankauf von Altgold zu einem pauschal ausgehandelten Betrag ist das häufig nicht der Fall, und dann bleibt der Widerruf möglich. Wer ihn erklärt, muss die Ware zurückgeben und bekommt das Geld zurück.
Die typische Konstellation
Ein mobiler Ankäufer kommt ins Haus, wiegt am Küchentisch, nennt eine Summe und zahlt bar. Belehrung fehlt, Beleg ist eine handschriftliche Notiz ohne Feingehalt, Feingewicht und Kurs. Genau hier ist der Widerruf das wirksame Mittel, weil sich der Preis später nicht mehr nachvollziehen lässt. Erklären Sie ihn schriftlich, per Einschreiben, und behalten Sie eine Kopie.
Was Sie besser vorher tun
Lassen Sie niemanden ins Haus, ohne vorher eine Vergleichsbewertung eingeholt zu haben. Wiegen Sie den Posten selbst und notieren Sie das Bruttogewicht. Fragen Sie nach Gewerbeanmeldung und Ausweis des Ankäufers, denn beides muss er auf Verlangen zeigen. Und lassen Sie sich einen Beleg mit Feingehalt je Position, Feingewicht, Kurs und Auszahlungsbetrag geben.
Die Größenordnung des Risikos
Bei einem Nachlassposten von 200 Gramm mit rund 117 Gramm Feingold liegt der Materialwert bei rund 9.056 Euro. Ein Angebot von 5.000 Euro wirkt am Küchentisch wie viel Geld und entspricht einem Auszahlungssatz von 55 Prozent. Genau diese Differenz von über 4.000 Euro ist der Grund, warum es das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften gibt, und warum Sie es kennen sollten, bevor jemand klingelt. Ein letzter Punkt zur Form: Der Widerruf muss eindeutig sein, aber nicht begründet werden. Ein Satz genügt, etwa dass Sie den am genannten Datum geschlossenen Vertrag widerrufen. Schicken Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein an die Anschrift aus dem Beleg. Fehlt eine ladungsfähige Anschrift, ist das für sich schon ein Warnzeichen und ein Grund, die Gewerbeaufsicht einzuschalten. Bewahren Sie außerdem die Ware bis zum Ablauf der Frist unverändert auf, denn ein eingeschmolzenes Stück lässt sich nicht mehr zurückgeben, und dann bleibt nur Wertersatz. Fotografieren Sie den Posten vor der Rückgabe noch einmal vollständig.
- § 312b BGB, Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Gesetze im Internet)
- § 312g BGB, Widerrufsrecht im Fernabsatz (Gesetze im Internet)