Wie viel Gold darf man steuerfrei verschenken?
Die Schenkungsteuer richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert, nicht nach der Form des Vermögens. Für Gold gilt deshalb dasselbe wie für ein Sparbuch, mit einer Besonderheit bei der Haltefrist.
Bild: KI-erzeugtSo viel, wie der persönliche Freibetrag hergibt: 500.000 Euro an Ehegatten, 400.000 Euro an Kinder, 20.000 Euro an entferntere Empfänger. Die Beträge stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung.
Die Freibeträge nach Verhältnis
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro frei. Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, sofern die Eltern noch leben. Eltern und Großeltern 100.000 Euro bei Erwerb von Todes wegen. Alle übrigen Empfänger, also Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde und Partner ohne Trauschein, haben 20.000 Euro. Der Unterschied ist groß: Ein Barren im Wert von 60.000 Euro geht steuerfrei an ein Kind und löst bei einem Freund Steuer auf 40.000 Euro aus.
Der Zehnjahreszeitraum
Die Beträge gelten nicht einmalig, sondern für Erwerbe innerhalb von 10 Jahren zwischen denselben Personen. Wer heute 400.000 Euro an sein Kind überträgt, kann in 10 Jahren erneut denselben Betrag steuerfrei übertragen. Frühere Schenkungen werden zusammengerechnet, weshalb das Datum jeder Übertragung dokumentiert gehört. Bei mehreren Kindern vervielfacht sich der Rahmen, denn der Freibetrag steht je Empfänger zur Verfügung, nicht je Schenker insgesamt.
Wie Gold bewertet wird
Angesetzt wird der gemeine Wert am Tag der Schenkung, also der Preis, der bei einem Verkauf erzielbar wäre. Bei Barren und Anlagemünzen ist das der Tageskurs für das Feingewicht, abzüglich der üblichen Handelsspanne. Bei Schmuck ist es der Ankaufswert, nicht der Versicherungswert und nicht der Ladenpreis von damals. Der Unterschied ist erheblich: Ein Ring, für den 3.000 Euro bezahlt wurden, kann mit 700 Euro anzusetzen sein. Ein schriftliches Ankaufsangebot vom Tag der Übergabe ist der einfachste Beleg dafür.
Was bei der Spekulationsfrist passiert
Hier liegt die Falle. Die Schenkung selbst löst keine Einkommensteuer aus, denn niemand veräußert etwas. Der Beschenkte tritt jedoch in die Haltefrist des Schenkers ein. Wer Gold vor 3 Jahren gekauft hat und heute verschenkt, gibt eine bereits abgelaufene Jahresfrist mit, der Empfänger kann sofort steuerfrei verkaufen. Wer vor 4 Monaten gekauft hat, gibt eine laufende Frist weiter, und ein Verkauf des Beschenkten innerhalb der restlichen 8 Monate ist steuerpflichtig. Das Anschaffungsdatum des Schenkers gehört deshalb in die Übergabe.
Was zu dokumentieren ist
Eine Schenkung unter Anwesenden braucht keine notarielle Form, wenn sie sofort vollzogen wird, also das Gold tatsächlich übergeben wird. Sinnvoll ist trotzdem ein kurzer schriftlicher Vermerk mit Datum, Stückliste, Feingewicht, Wert und ursprünglichem Anschaffungsdatum, von beiden unterschrieben. Erwerbe über dem Freibetrag sind dem Finanzamt binnen 3 Monaten anzuzeigen. Wer darunter bleibt, muss nichts melden, sollte den Vorgang aber festhalten, damit die Zehnjahresfrist später nachweisbar ist.
Für die Praxis heißt das: Erst Empfänger und Freibetrag prüfen, dann den Wert am Übergabetag festhalten, dann das Anschaffungsdatum weitergeben. Drei Zeilen auf einem Blatt ersparen später eine Diskussion, die sich sonst nur noch schätzen lässt. Wer größere Beträge über mehrere Jahre übertragen will, sollte die Zehnjahresfrist als Planungsgröße nutzen. Zwei Übertragungen im Abstand von 10 Jahren und einem Tag verdoppeln den steuerfreien Rahmen, zwei im Abstand von 9 Jahren nicht. Das Datum entscheidet, nicht die Absicht.
- § 16 ErbStG, Freibeträge (Gesetze im Internet)
- § 7 ErbStG, Schenkungen unter Lebenden (Gesetze im Internet)
- § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte (Gesetze im Internet)