Welche Angaben muss eine Goldrechnung enthalten?
Die Rechnung ist nicht nur Ihr Zahlungsbeleg, sondern der Nachweis für Anschaffungszeitpunkt und Beschaffenheit. Fehlende Angaben fallen erst Jahre später auf, wenn es darauf ankommt.
Bild: KI-erzeugtName und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Datum, Menge, genaue Bezeichnung und Entgelt. Bei Anlagegold zusätzlich der Hinweis auf die Steuerbefreiung statt eines Steuerbetrags.
Die gesetzlichen Pflichtangaben
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Empfängers, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware, der Zeitpunkt der Lieferung, das Entgelt und der anzuwendende Steuersatz nebst Steuerbetrag. Bei Rechnungen bis 250 Euro genügen vereinfachte Angaben.
Der Sonderfall Anlagegold
Ist die Lieferung steuerfrei, darf kein Steuerbetrag ausgewiesen werden. Stattdessen gehört ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung auf die Rechnung. Steht dort trotzdem ein Steuerbetrag, schuldet ihn der Aussteller dem Finanzamt, und Sie haben als Privatperson nichts davon. Prüfen Sie deshalb, ob Warenbezeichnung und Steuerangabe zusammenpassen: Ein Barren mit 999,9 und ausgewiesenen 19 Prozent ist ein Widerspruch.
Was für Sie darüber hinaus draufstehen sollte
Für die Steuerfrist brauchen Sie das Lieferdatum, für die Bewertung Feingewicht und Feingehalt, für die Identität des Stücks die Seriennummer bei Barren oder Prägejahr und Ausgabeland bei Münzen. Nichts davon ist umsatzsteuerlich zwingend, alles davon entscheidet später über Ihre Position. Fragen Sie danach, bevor die Rechnung gedruckt wird, nicht danach.
Beim Ankauf dreht sich die Rolle
Verkaufen Sie an einen Händler, stellt dieser eine Gutschrift aus. Sie ist rechtlich eine Rechnung, nur vom Leistungsempfänger geschrieben, und verlangt dieselben Angaben. Auf ihr sollten Bruttogewicht, abgezogene Fremdbestandteile, Feingehalt je Position, Feingewicht, zugrunde gelegter Kurs und Auszahlungsbetrag stehen. Wer nur eine Summe bekommt, kann später nichts prüfen und nichts belegen.
Aufbewahrung
Unternehmer bewahren Rechnungen 10 Jahre auf. Für Privatpersonen gibt es keine Frist, wohl aber ein Interesse: Ohne Kaufbeleg lässt sich die Haltedauer von 1 Jahr nicht nachweisen, und das Finanzamt setzt im Zweifel Anschaffungskosten von 0 Euro an. Thermopapier verblasst je nach Lagerung schon nach 2 Jahren, deshalb sofort fotografieren.
Die häufigsten Mängel
Fehlende Steuernummer, fehlendes Lieferdatum, unklare Warenbezeichnung wie Goldmünze ohne Angabe von Typ und Gewicht, und bei Ankaufsbelegen die Zusammenfassung mehrerer Feingehalte in einer Zeile. Jeder dieser Punkte ist für sich harmlos und zusammen der Grund, warum ein Verkauf 3 Jahre später zur Diskussion wird. Prüfen Sie die Rechnung im Laden, solange der Verkäufer noch vor Ihnen steht, nicht zu Hause. Ein Beispiel für die Folgen: Wer 2019 eine Unze für 1.300 Euro gekauft hat und 2026 für 2.400 Euro verkauft, macht 1.100 Euro Gewinn, der nach über 1 Jahr Haltedauer steuerfrei ist. Ohne Beleg über den Kauf lässt sich die Haltedauer nicht zeigen, und dann sind im ungünstigen Fall 2.400 Euro zu versteuern statt 0 Euro. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent geht es also um rund 1.000 Euro, und der Unterschied ist ein Blatt Papier. Legen Sie deshalb Rechnung, Foto der Ware und Zahlungsnachweis gemeinsam ab, digital oder auf Papier, aber immer zusammen. Getrennt beweisen sie einzeln nichts. Ein Ordner je Kalenderjahr reicht dafür vollkommen aus, und wer digital ablegt, benennt die Datei nach Datum, Händler und Gewicht, damit sie in 5 Jahren auch ohne Suchfunktion auffindbar bleibt.
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (Gesetze im Internet)
- § 25c UStG, Besteuerung von Anlagegold (Gesetze im Internet)