Wie viel Bargeld und Gold muss ich bei der Einreise anmelden?
Die Schwelle kennen viele Reisende, die Zuordnung von Gold zu den Barmitteln dagegen kaum. Genau daran scheitern Anmeldungen.
Ab 10.000 Euro besteht Anmeldepflicht bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat. Unbearbeitetes Gold zählt seit 2021 als Barmittel mit, Schmuck dagegen nicht.
Was als Barmittel gilt
Zu den Barmitteln zählen Banknoten und Münzen, übertragbare Inhaberpapiere und seit der Neufassung der europäischen Barmittelverordnung auch Waren, die als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel dienen. Dazu gehören Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent sowie Goldbarren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent. Schmuck fällt nicht darunter, auch teurer nicht. Eine Uhr mit Goldgehäuse ist kein Barmittel, ein Krügerrand schon.
Ab wann angemeldet wird
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat oder der Ausreise dorthin gilt die Grenze von 10.000 Euro. Erreicht die Summe aus Bargeld und mitgeführten Goldbarren oder Goldmünzen diesen Betrag, ist eine schriftliche Anmeldung ohne Aufforderung abzugeben. Im Reiseverkehr innerhalb der EU besteht eine Anzeigepflicht auf Nachfrage, ebenfalls ab 10.000 Euro. Der Unterschied ist wichtig: Innerhalb der EU fragt der Zoll, an der Außengrenze müssen Sie von sich aus tätig werden.
Was bei Verstößen passiert
Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert ein Bußgeld, das bis zu 1 Million Euro betragen kann. In der Praxis liegt es deutlich darunter und orientiert sich am nicht angemeldeten Betrag. Schwerer wiegt, dass die Mittel vorläufig sichergestellt werden können, bis die Herkunft geklärt ist. Das kann Wochen dauern.
Der zweite Punkt: Einfuhrabgaben
Von der Anmeldepflicht zu trennen ist die Frage der Abgaben. Für Reisemitbringsel gilt im Flug- und Seeverkehr eine Reisefreimenge von 430 Euro, im übrigen Reiseverkehr 300 Euro, für Reisende unter 15 Jahren 175 Euro. Anlagegold ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, Goldschmuck nicht. Ein Ring für 800 Euro aus der Schweiz löst also Einfuhrabgaben aus, ein Barren gleichen Werts nicht, muss aber trotzdem angemeldet werden, sobald die 10.000 Euro zusammenkommen.
Wie die Anmeldung praktisch abläuft
Das Formular gibt es online und an der Grenzzollstelle. Angegeben werden Betrag, Art der Mittel, Herkunft, wirtschaftlich Berechtigter, Empfänger und Verwendungszweck. Am Flughafen bedeutet das den roten Ausgang, nicht den grünen. Rechnen Sie mit 15 bis 30 Minuten, bei Rückfragen länger. Bringen Sie Belege mit, aus denen Herkunft und Zweck hervorgehen, etwa die Kaufrechnung des Händlers oder den Auszug über den Verkaufserlös. Der Zoll darf die Mittel nicht allein deshalb einbehalten, weil sie hoch sind, wohl aber, wenn ein Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Raum steht. Eine saubere Papierlage ist deshalb der schnellste Weg durch die Kontrolle, und sie kostet nichts außer Vorbereitung. Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Aufteilung: Reisen zwei Personen gemeinsam und trägt jede 9.000 Euro, wird zusammengerechnet, wenn sie als Gruppe reisen und die Mittel wirtschaftlich einer Person zuzuordnen sind. Die Grenze ist nicht pro Kopf gedacht, sondern pro wirtschaftlich Berechtigtem. Wer sie durch Aufteilung zu umgehen versucht, erfüllt genau das Merkmal, das die Kontrolle auslöst. Melden Sie im Zweifel lieber zu viel: Die Anmeldung ist kostenlos, folgenlos und dauert wenige Minuten.